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Allgemeine Internet - Verkaufsbedingungen der Fa. Wir´s Best Ltd.

zur Verwendung beim Verkauf beweglicher Sachen an Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf)



§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss
Die im Internet auf der Website der Firma Wir´s Best Ltd aufgeführten Produkte und Leistungen stellen kein bindendes Angebot dar; sie stellen vielmehr eine Aufforderung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Der Vertragsschluss kommt erst mit Annahme durch den Verkäufer zustande.

§ 3 Vertragsgegenstand
Die in der Leistungsbeschreibung auf der Website der Firma Wir´s Best festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
(1) Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher MwSt. Der vereinbarte Kaufpreis ist sofort bei Vertragsschluss fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 5 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
(2) Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 5 Leistungsort, Erfüllungsort
(1) Vertraglicher Leistungs- und Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist, sofern es sich beim Käufer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, am Geschäftssitz des Verkäufers in Hofheim.
(2) Es liegt ein Versendungskauf vor. Der Käufer trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung des Verkäufers, es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes.

§ 3 Selbstliefervorbehalt
Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; der Verkäufer wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

§ 4 Schriftform
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Jede Änderung der vertraglichen Vereinbarungen bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Für mündliche Nebenabreden fehlt rechtsgeschäftlich bestellten Vertretern des Verkäufers die Vertretungsmacht.

§ 5 Datenschutz
Alle im Rahmen dieses Vertrages ausgetauschten Daten und Informationen werden vertraulich behandelt. Der Käufer stimmt ausdrücklich der Verarbeitung, Speicherung und Nutzung seiner Daten zu, sofern dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist.

§ 6 Haftung, Nacherfüllung
(1) Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, [oder] wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.
(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 8, die Haftung für Unmöglichkeit nach § 9.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 7 Mängel, Gewährleistung
(1) Der Verkäufer hat Sachmängel der Lieferung, welche er von Dritten bezieht und unverändert an den Besteller weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
(2) Will der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben im Übrigen unberührt.

§ 8 Verzugshaftung
(1) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
(2) Der Verkäufer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf den Wert des von der Verzögerung betroffenen Teils der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind – auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 9 Haftung bei Unmöglichkeit
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 10 Rücktritt des Käufers
Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Verkäufers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Zurückbehaltungsrechte und Kosten eines Rücktritts des Verkäufers
(1) Der Verkäufer ist bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises berechtigt, die seinerseits zu erbringenden Leistungen zu verweigern.
(2) Die Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des Verkäufers.
(3) Für die Durchführung eines Rücktritts nach erfolgloser Fristsetzung kann der Verkäufer eine Bearbeitungsgebühr von 35 € erheben, die sofort nach Zugang der Rücktrittserklärung fällig ist. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt davon unberührt.

12. Verjährung
(1) Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – sechs Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ein Jahr. Soweit ein neue oder neu herzustellende Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr.
(2) Die für Schadensersatzansprüche nach Abs. 1 geltenden Verjährungsfristen gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.
(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
b) Die Verjährungsfristen gelten zudem nicht, soweit der Liefergegenstand ein Bauwerk ist oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht (oder soweit es um das dingliche Recht eines Dritten geht, auf Grund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann).
c) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche des Weiteren nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(4) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.
(5) Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.
(6) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 13 Rechtswahl
Für Streitigkeiten aus Anlass dieses Vertrages gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Art. 29 EGBGB bleibt hiervon unberührt.

§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

 

 

 

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